Konstruktive Konfliktlösungen dank Mediation
Mediation ist neben gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren
eine eigenständige Methode zur Streitbeilegung. Sie ist ein freiwilliges,
vermittelndes Verfahren, in welchem zwei oder mehr Konfliktparteien bei
der Klärung ihres Konfliktes von einer neutralen Drittperson, einer Mediatorin
beziehungsweise einem Mediator, unterstützt werden.
von Andrea B. Brändli
Überall, wo Menschen zusammen leben oder arbeiten treten unterschiedliche
Meinungen, Spannungen, Positionskämpfe usw. auf. Solange diese durch die
Beteiligten laufend auf konstruktive Weise verarbeitet und abgebaut werden,
ist das ein Zeichen eines guten Arbeitsklimas. Alle erleben einen hohen
Grad an Zufriedenheit und die mentale Stärke des Teams wächst.
1. Wann kommt Mediation in Frage?
Ist dies aber nicht mehr der Fall, und wird beispielsweise eine Mitarbeiterin
oder ein Mitarbeiter für die anderen zum unerträglichen Problem, entwickeln
sich in einem Unternehmen Kämpfe zwischen Abteilungen oder Gruppen zu
einem handfesten Streit, dann ist die Mediation das Verfahren der Wahl.
Auch bei Erbstreitigkeiten, die sich oft über Jahre- oder Jahrzehnte hinwegziehen,
hat Mediation gute Chancen.
2. Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren
Gerichtliche Verfahren setzen sich im Gegensatz zur Mediation vor allem
mit "Recht haben" und "Recht bekommen" auseinander.
Sie erzeugen Gewinner und Verlierer und lassen die Parteien dabei in Bezug
auf die Neukonzeption ihrer gemeinsamen Beziehungen oft allein.
Mediation dagegen weicht die erstarrten Fronten auf und klärt die verschiedenen
Interessen und Standpunkte. Sie fördert das gegenseitige Verständnis und
führt die Emotionen auf die Sachebene. Sie erkennt, dass es in zwischenmenschlichen
Beziehungen keine Schuldigen und Unschuldigen, sondern nur Prozesse und
Ergebnisse gibt. Eine streitige Situation betrachtet sie als unabänderliches
Ergebnis aus der Vergangenheit. Sie richtet den Blick der Partner auf
die Zukunft und baut ihren gegenseitigen Respekt wieder auf. Sie ermöglicht
ihnen damit ohne Gesichtsverlust wieder befriedet aufeinander zuzugehen.
3. Voraussetzungen für Mediation
Mediation setzt immer einen konkreten Auftrag an eine Mediationsperson
voraus.
Alle Konfliktpartner müssen bereit sein, zusammen an einen Tisch zu sitzen.
Sie sind gemeinsame Besitzer des Konflikts und können ihn demzufolge auch
nur gemeinsam lösen.
Mediation setzt voraus, dass die Teilnehmer sich aktiv, offen, ehrlich
und so lange in ein Gespräch einlassen bis eine, für alle faire Lösung
gefunden ist.
Sie unterziehen sich dabei den gemeinsam bestimmten Diskussionsregeln
der Mediation.
Verlässt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin die Mediation, entscheidet
die Rumpfgruppe, ob sie die Mediation weiterführen kann oder abbrechen
muss.
4. Grundsätze von Mediation
Das Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, dass die Partner ihre einvernehmliche
Regelung der Streitpunkte selbst entwickeln. Die Mediationsperson steuert
den Entwicklungsprozess und vermittelt beim Verhandeln. Sie hat aber keinen
Auftrag, zu entscheiden, welche Beschlüsse die Partner erreichen sollten.
Sie ist im ganzen Entwicklungsprozess neutral und kann daher keinen der
Partner weder gegen innen noch aussen vertreten.
Die Mediation baut auf der Informiertheit und der Lösungskompetenz der
Beteiligten auf.
Die Partner sichern sich volle Offenheit und volle Vertraulichkeit aller
Informationen zu.
Die Mediationsperson untersteht dem Berufsgeheimnis. Auch gegenüber den
Gerichten hat sie mindestens im Familienbereich, analog den Anwälten,
das Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Mediationsperson ist weder Schiedsrichter noch Berater mit einer eigenen
Meinung über den Streitinhalt, noch ist sie Therapeut. Sie hilft den Partnern
vielmehr, einen konstruktiven Dialog in einer friedlichen Atmosphäre zu
halten. Sie gibt den Partnern Prozessinformationen, zur eigenverantwortlichen
Konfliktregelung und rechtliche Informationen, soweit sie für die sachgerechten
Entscheidungen der Beteiligten erforderlich sind.
Rechtsberatung dagegen ist in der Mediation nicht möglich, da dabei die
Neutralität der Mediationsperson nicht mehr gewährleistet wäre. Es steht
den Partnern aber frei, rechtsanwaltlichen, parteilichen Rat einzuholen.
5. Zur Mediationsperson
Mediationspersonen sind professionell ausgebildet und erfahren in Vermittlung,
in der Gesprächsführung und in der Regelung von Streitigkeiten. Sie verfügen
über ein fundiertes Grundwissen über die sozialen und psychischen Bedingungen
von Konfliktverläufen zwischen Personen und Organisationen. Je besser
ihre offene "mediative" Geisteshaltung entwickelt ist, desto
mehr wird ihre Arbeitsweise von einer warmherziger Akzeptanz geprägt sein,
gegenüber allen Klienten, allen Situationen, allen erdenklichen Verhaltensweisen
und allen Menschen und desto mehr werden sie erkennen, dass niemals die
Menschen, sondern nur ihre Situation verändert werden kann und desto mehr
werden sie auf Urteile verzichten.
Auch ein gewisses, selbsterworbenes Mass an Weltweisheit (Lebensweisheit)
ist für eine Mediationsperson unabdingbar.
6. Das Verfahren
Die von allen Partnern akzeptierte Mediationsperson übernimmt die Gesprächsführung.
Sie baut zu ihnen vor der eigentlichen Vermittlungsarbeit einen optimalen
Kontakt auf, indem sie sich vorerst in jede Partei hineinlebt und lernt,
sie und ihre Erlebnisse so gut wie möglich zu verstehen. Sie respektiert
und sammelt alle Fakten, Meinungen und Standpunkte. Sie macht sie - ohne
zu bewerten - für alle transparent und richtet deren Beurteilung durch
die Beteiligten auf den gesamten Zusammenhang des Konfliktes. Aus der
neutralen "Mitte" heraus setzt die Mediationsperson die meistens
blockierte Kommunikation zwischen den Konfliktpartnern wieder in Gang.
Sie vermittelt beim Verhandeln und motiviert die Parteien, ihre Sichtweisen
zu verändern und ihre festgefahrenen Positionen zu verlassen. Dabei stehen
ihr vielfältige mediative Werkzeuge zur Verfügung. Mediation ist abgeschlossen,
wenn eine Lösung gefunden ist, die alle für sich als fair bezeichnen können.
Dazu ist zu bemerken, dass das Ziel der Vermittlung nicht ein Kompromiss
ist mit seinen stets auch zweifelhaften Anteilen oder ein Einebnen aller
Meinungen und Standpunkte, sondern die zukunftsgerichtete Befriedung der
Partner mit gegenseitiger Akzeptanz ihrer unterschiedlichen Meinungen
und Bedürfnisse.
Anderseits gibt es keine Garantie auf eine Regelung der Streitpunkte.
Sind Voraussetzungen für Mediation nicht vorhanden oder verletzt, und
gelingt es nicht, sie zu entwickeln, muss die Mediation ergebnislos abgebrochen
werden.
7. Nutzen der Mediation
Nicht nur in einfachen, sondern auch in komplexen emotionalen Konflikten
ist Mediation geeignet zu vermitteln und diese konstruktiven, einvernehmlichen
und fairen Lösungen zuzuführen.
Im Gegensatz zum langwierigen Instanzenweg der Gerichte können Mediationsverhandlungen
sofort begonnen werden. Sie sind effizient und dauern nur so lange, bis
sich die Konfliktpartner geeinigt haben.
Die Verfahrenskosten bleiben dadurch niedrig. Die Honorare und Gebühren
von Parteianwälten und der langen Gerichtsverfahren entfallen.
In Betrieben wird die Erfahrung und die Leistungsfähigkeit des beteiligten
Personals sofort wieder nutzbar, und die Voraussetzungen zu einer vollen
produktiven Zusammenarbeit sind wieder gegeben.
8. Einsatzgebiete
Professionalisierung und Zukunft
Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten einsetzbar.
Das bereits im Altertum bei der Beilegung von politischen Streitigkeiten
bekannte Vermittlungsverfahren wurde in den sechziger Jahren in den angelsächsischen
Ländern weiterentwickelt und auf breiter Basis auch in die Gesetze eingeführt.
Diese schreiben teilweise vor, dass ein gescheiterter ernsthafter Versuch
von Mediation Voraussetzung für eine gerichtliche Klage ist.
In Europa hat Mediation in den achtziger und neunziger Jahren Fuss gefasst.
Sie stiess über Kanada und Frankreich einerseits, und über Deutschland
anderseits in die Schweiz vor.
Heute ist sie im Familienbereich bei Trennung und Scheidung bereits eingeführt.
In anderen Bereichen wie Verwaltung, Handel und Industrie, Umwelt, Schule,
Bau-, Nachbar-, Familien- und Strafrecht entstehen vielversprechende Projekte.
Ausbildungen zu professionellen Mediatoren sind unbedingt nötig, um den
kostengünstigen, rasch wirksamen Verfahren zum Durchbruch zu verhelfen.
Ausbildungsstandards von professionellen Mediatoren und Mediatorinnen
bestehen aber erst im Familienbereich. Für die übrigen Gebiete sind solche
in Arbeit.
Professionelle Lehrgänge, werden zunehmend auch von Universitäten angeboten.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den auch sehr nutzbringenden Ausbildungen,
die mediative Techniken für allgemeine Verhandlungen in angestammten Berufen
vermitteln.
Zahlreiche private und öffentliche Anbieter im In- und Ausland führen
bereits eine Vielzahl von solchen Ausbildungskursen und Trainings durch.
Dann ist zu hoffen, dass sich die noch stark auf das Kontradiktorische
ausgerichtete europäische Konfliktkultur in Familie und Gesellschaft allmählich
verändert. Nur so können die jedem Konflikt innewohnenden Chancen zum
Vorteil einer breiten Bevölkerung besser erkannt und genutzt werden.
Andrea Barbara Brändli info@braendlimediation.ch
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