Konstruktive Konfliktlösungen dank Mediation

Mediation ist neben gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren eine eigenständige Methode zur Streitbeilegung. Sie ist ein freiwilliges, vermittelndes Verfahren, in welchem zwei oder mehr Konfliktparteien bei der Klärung ihres Konfliktes von einer neutralen Drittperson, einer Mediatorin beziehungsweise einem Mediator, unterstützt werden.
von Andrea B. Brändli
Überall, wo Menschen zusammen leben oder arbeiten treten unterschiedliche Meinungen, Spannungen, Positionskämpfe usw. auf. Solange diese durch die Beteiligten laufend auf konstruktive Weise verarbeitet und abgebaut werden, ist das ein Zeichen eines guten Arbeitsklimas. Alle erleben einen hohen Grad an Zufriedenheit und die mentale Stärke des Teams wächst.

1. Wann kommt Mediation in Frage?
Ist dies aber nicht mehr der Fall, und wird beispielsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für die anderen zum unerträglichen Problem, entwickeln sich in einem Unternehmen Kämpfe zwischen Abteilungen oder Gruppen zu einem handfesten Streit, dann ist die Mediation das Verfahren der Wahl. Auch bei Erbstreitigkeiten, die sich oft über Jahre- oder Jahrzehnte hinwegziehen, hat Mediation gute Chancen.

2. Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren
Gerichtliche Verfahren setzen sich im Gegensatz zur Mediation vor allem mit "Recht haben" und "Recht bekommen" auseinander. Sie erzeugen Gewinner und Verlierer und lassen die Parteien dabei in Bezug auf die Neukonzeption ihrer gemeinsamen Beziehungen oft allein.
Mediation dagegen weicht die erstarrten Fronten auf und klärt die verschiedenen Interessen und Standpunkte. Sie fördert das gegenseitige Verständnis und führt die Emotionen auf die Sachebene. Sie erkennt, dass es in zwischenmenschlichen Beziehungen keine Schuldigen und Unschuldigen, sondern nur Prozesse und Ergebnisse gibt. Eine streitige Situation betrachtet sie als unabänderliches Ergebnis aus der Vergangenheit. Sie richtet den Blick der Partner auf die Zukunft und baut ihren gegenseitigen Respekt wieder auf. Sie ermöglicht ihnen damit ohne Gesichtsverlust wieder befriedet aufeinander zuzugehen.

3. Voraussetzungen für Mediation
Mediation setzt immer einen konkreten Auftrag an eine Mediationsperson voraus.
Alle Konfliktpartner müssen bereit sein, zusammen an einen Tisch zu sitzen. Sie sind gemeinsame Besitzer des Konflikts und können ihn demzufolge auch nur gemeinsam lösen.
Mediation setzt voraus, dass die Teilnehmer sich aktiv, offen, ehrlich und so lange in ein Gespräch einlassen bis eine, für alle faire Lösung gefunden ist.
Sie unterziehen sich dabei den gemeinsam bestimmten Diskussionsregeln der Mediation.
Verlässt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin die Mediation, entscheidet die Rumpfgruppe, ob sie die Mediation weiterführen kann oder abbrechen muss.

4. Grundsätze von Mediation
Das Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, dass die Partner ihre einvernehmliche Regelung der Streitpunkte selbst entwickeln. Die Mediationsperson steuert den Entwicklungsprozess und vermittelt beim Verhandeln. Sie hat aber keinen Auftrag, zu entscheiden, welche Beschlüsse die Partner erreichen sollten.
Sie ist im ganzen Entwicklungsprozess neutral und kann daher keinen der Partner weder gegen innen noch aussen vertreten.
Die Mediation baut auf der Informiertheit und der Lösungskompetenz der Beteiligten auf.
Die Partner sichern sich volle Offenheit und volle Vertraulichkeit aller Informationen zu.
Die Mediationsperson untersteht dem Berufsgeheimnis. Auch gegenüber den Gerichten hat sie mindestens im Familienbereich, analog den Anwälten, das Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Mediationsperson ist weder Schiedsrichter noch Berater mit einer eigenen Meinung über den Streitinhalt, noch ist sie Therapeut. Sie hilft den Partnern vielmehr, einen konstruktiven Dialog in einer friedlichen Atmosphäre zu halten. Sie gibt den Partnern Prozessinformationen, zur eigenverantwortlichen Konfliktregelung und rechtliche Informationen, soweit sie für die sachgerechten Entscheidungen der Beteiligten erforderlich sind.
Rechtsberatung dagegen ist in der Mediation nicht möglich, da dabei die Neutralität der Mediationsperson nicht mehr gewährleistet wäre. Es steht den Partnern aber frei, rechtsanwaltlichen, parteilichen Rat einzuholen.

5. Zur Mediationsperson
Mediationspersonen sind professionell ausgebildet und erfahren in Vermittlung, in der Gesprächsführung und in der Regelung von Streitigkeiten. Sie verfügen über ein fundiertes Grundwissen über die sozialen und psychischen Bedingungen von Konfliktverläufen zwischen Personen und Organisationen. Je besser ihre offene "mediative" Geisteshaltung entwickelt ist, desto mehr wird ihre Arbeitsweise von einer warmherziger Akzeptanz geprägt sein, gegenüber allen Klienten, allen Situationen, allen erdenklichen Verhaltensweisen und allen Menschen und desto mehr werden sie erkennen, dass niemals die Menschen, sondern nur ihre Situation verändert werden kann und desto mehr werden sie auf Urteile verzichten.
Auch ein gewisses, selbsterworbenes Mass an Weltweisheit (Lebensweisheit) ist für eine Mediationsperson unabdingbar.

6. Das Verfahren
Die von allen Partnern akzeptierte Mediationsperson übernimmt die Gesprächsführung. Sie baut zu ihnen vor der eigentlichen Vermittlungsarbeit einen optimalen Kontakt auf, indem sie sich vorerst in jede Partei hineinlebt und lernt, sie und ihre Erlebnisse so gut wie möglich zu verstehen. Sie respektiert und sammelt alle Fakten, Meinungen und Standpunkte. Sie macht sie - ohne zu bewerten - für alle transparent und richtet deren Beurteilung durch die Beteiligten auf den gesamten Zusammenhang des Konfliktes. Aus der neutralen "Mitte" heraus setzt die Mediationsperson die meistens blockierte Kommunikation zwischen den Konfliktpartnern wieder in Gang. Sie vermittelt beim Verhandeln und motiviert die Parteien, ihre Sichtweisen zu verändern und ihre festgefahrenen Positionen zu verlassen. Dabei stehen ihr vielfältige mediative Werkzeuge zur Verfügung. Mediation ist abgeschlossen, wenn eine Lösung gefunden ist, die alle für sich als fair bezeichnen können.
Dazu ist zu bemerken, dass das Ziel der Vermittlung nicht ein Kompromiss ist mit seinen stets auch zweifelhaften Anteilen oder ein Einebnen aller Meinungen und Standpunkte, sondern die zukunftsgerichtete Befriedung der Partner mit gegenseitiger Akzeptanz ihrer unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse.
Anderseits gibt es keine Garantie auf eine Regelung der Streitpunkte. Sind Voraussetzungen für Mediation nicht vorhanden oder verletzt, und gelingt es nicht, sie zu entwickeln, muss die Mediation ergebnislos abgebrochen werden.

7. Nutzen der Mediation
Nicht nur in einfachen, sondern auch in komplexen emotionalen Konflikten ist Mediation geeignet zu vermitteln und diese konstruktiven, einvernehmlichen und fairen Lösungen zuzuführen.
Im Gegensatz zum langwierigen Instanzenweg der Gerichte können Mediationsverhandlungen sofort begonnen werden. Sie sind effizient und dauern nur so lange, bis sich die Konfliktpartner geeinigt haben.
Die Verfahrenskosten bleiben dadurch niedrig. Die Honorare und Gebühren von Parteianwälten und der langen Gerichtsverfahren entfallen.
In Betrieben wird die Erfahrung und die Leistungsfähigkeit des beteiligten Personals sofort wieder nutzbar, und die Voraussetzungen zu einer vollen produktiven Zusammenarbeit sind wieder gegeben.

8. Einsatzgebiete
Professionalisierung und Zukunft
Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten einsetzbar.
Das bereits im Altertum bei der Beilegung von politischen Streitigkeiten bekannte Vermittlungsverfahren wurde in den sechziger Jahren in den angelsächsischen Ländern weiterentwickelt und auf breiter Basis auch in die Gesetze eingeführt. Diese schreiben teilweise vor, dass ein gescheiterter ernsthafter Versuch von Mediation Voraussetzung für eine gerichtliche Klage ist.
In Europa hat Mediation in den achtziger und neunziger Jahren Fuss gefasst. Sie stiess über Kanada und Frankreich einerseits, und über Deutschland anderseits in die Schweiz vor.
Heute ist sie im Familienbereich bei Trennung und Scheidung bereits eingeführt. In anderen Bereichen wie Verwaltung, Handel und Industrie, Umwelt, Schule, Bau-, Nachbar-, Familien- und Strafrecht entstehen vielversprechende Projekte.
Ausbildungen zu professionellen Mediatoren sind unbedingt nötig, um den kostengünstigen, rasch wirksamen Verfahren zum Durchbruch zu verhelfen.
Ausbildungsstandards von professionellen Mediatoren und Mediatorinnen bestehen aber erst im Familienbereich. Für die übrigen Gebiete sind solche in Arbeit.
Professionelle Lehrgänge, werden zunehmend auch von Universitäten angeboten.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den auch sehr nutzbringenden Ausbildungen, die mediative Techniken für allgemeine Verhandlungen in angestammten Berufen vermitteln.
Zahlreiche private und öffentliche Anbieter im In- und Ausland führen bereits eine Vielzahl von solchen Ausbildungskursen und Trainings durch.
Dann ist zu hoffen, dass sich die noch stark auf das Kontradiktorische ausgerichtete europäische Konfliktkultur in Familie und Gesellschaft allmählich verändert. Nur so können die jedem Konflikt innewohnenden Chancen zum Vorteil einer breiten Bevölkerung besser erkannt und genutzt werden.

Andrea Barbara Brändli info@braendlimediation.ch